﻿{"id":5846,"date":"2022-08-30T12:02:18","date_gmt":"2022-08-30T10:02:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bergundwasser.at\/?page_id=5846"},"modified":"2022-08-30T12:07:12","modified_gmt":"2022-08-30T10:07:12","slug":"teilnahmebedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bergundwasser.at\/?page_id=5846","title":{"rendered":"Teilnahmebedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Berg- und Wassersportverein Tirol bietet seinen Mitgliedern die M\u00f6glichkeit zur Teilnahme an ausge-w\u00e4hlten Touren und Kursen. Im Interesse der Sicherheit der Teilnehmer:innen werden alle Touren von Tourenf\u00fchrer:innen mit fachlicher Qualifikation (staatl. gepr\u00fcfte Instruktoren, Bergwanderf\u00fchrer, \u00dcbungsleiter) durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Teilnahmebedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Das Programm des Berg- und Wassersportvereins kann nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden. Der Erwerb von Tages- oder Gastmitgliedschaften ist, wegen des ohnedies sehr geringen Jahresmit-gliedsbeitrages, nicht m\u00f6glich.<\/li><li>Aus organisatorischen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen wir nur Anmeldungen die \u00fcber das Anmeldeformular auf unserer Homepage get\u00e4tigt werden anerkennen. Nach Eingang der Anmeldung wird der Unkostenbeitrag zur Zahlung vorgeschrieben. Die Anmeldung gilt ab Eingang des Unkostenbeitrages auf unserem Konto als verbindlich. Wir versenden keine weitere Zahlungs- oder Buchungsbest\u00e4tigung.<\/li><li>Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach der Gutschrift des Unkostenbeitrages auf unserem Kon-to. Eine Vorabreservierung ohne Zahlung ist nicht m\u00f6glich. Wartelisten werden nur gef\u00fchrt, wenn ei-ne Tour bereits ausgebucht ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Unkostenbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Soweit bei den einzelnen Touren nichts anderes angef\u00fchrt ist beinhaltet der Unkostenbeitrag die Planung der Tour, alle organisatorischen Vorbereitungen (zB Reservierungen) und F\u00fchrung durch qualifizierte Tourenf\u00fchrer:innen, bei Kursen auch die Kursunterlagen. Eint\u00e4gige Touren sind, abgesehen von Einzel-f\u00e4llen, kostenfrei. Der Aufenthalt in H\u00fctte oder Hotel ist im Unkostenbeitrag nicht enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>H\u00fcten- und\/oder Hotelaufenthalte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">H\u00fctten buchen wir im Normalfall mit Halbpension. Das Teilen einer Halbpension zwischen zwei oder mehreren Personen ist weder auf H\u00fctten noch in Hotels oder Gasth\u00e4usern m\u00f6glich. Auch gemischte Gruppen (teilweise Halbpension, teilweise nur Fr\u00fchst\u00fcck, teilweise ohne Verpflegung) sind nicht m\u00f6glich. Wir sind bem\u00fcht H\u00fctten und Unterk\u00fcnfte zu buchen deren gute Qualit\u00e4t uns bekannt ist. Leider ist dies aber (zB bedingt durch die Routenf\u00fchrung) nicht immer m\u00f6glich. Auf alpinen Schutzh\u00fctten ist es meist nicht m\u00f6glich Zweibettzimmer zu buchen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Stornobedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Falle der Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch Teilnehmer:innen entstehen keine Kosten, wenn eine Ersatzperson die Veranstaltung besucht. Die Ersatzperson muss Mitglied des Berg- und Was-sersportvereins sein. F\u00fcr die Nennung der Ersatzperson, sowie f\u00fcr die \u00dcbertragung bereits bezahlter Un-kostenbeitr\u00e4ge sind die Teilnehmer:innnen selber verantwortlich. Gerne sind wir jedoch bei der Suche ei-ner Ersatzperson behilflich. Ohne Ersatzperson werden folgende Stornogeb\u00fchren (auf ganze \u20ac aufgerun-dete) verrechnet:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Stornierung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10 % des Unkostenbeitrages<\/li><li>20 \u2013 29 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % des Unkostenbeitrages<\/li><li>10 \u2013 19 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % des Unkostenbeitrages<\/li><li>4 \u2013 9 Tage vor Beginn der Veranstaltung 65 % des Unkostenbeitrages<\/li><li>ab dem 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 85 % des Unkostenbeitrages.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erscheinen Teilnehmer:innnen nicht zur Veranstaltung oder geben sie den Grund ihrer Abwesenheit erst im Nachhinein bekannt wird der gesamte Unkostenbeitrag f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Stornogeb\u00fchr wird vom gesamten Rechnungsbetrag, unabh\u00e4ngig davon, wie er sich zusammensetzt, berechnet und betr\u00e4gt im Mindestfall \u20ac 10,00.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Stornogeb\u00fchren k\u00f6nnen sich erh\u00f6hen, wenn zB bei H\u00fctten- oder Hotelreservierungen dem Berg- und Wassersportverein h\u00f6here Stornogeb\u00fchren vorgeschrieben werden. In au\u00dfergew\u00f6hnlichen Einzelf\u00e4llen entscheidet der Vorstand dar\u00fcber ob auf eine Stornogeb\u00fchr verzichtet wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Falle einer Stornierung erhalten Teilnehmer:innen eine Gutschrift \u00fcber den bereits entrichteten Un-kostenbeitrag abz\u00fcglich der Stornogeb\u00fchr. Diese Gutschrift ist ein Jahr g\u00fcltig und kann ausnahmslos ge-gen Unkostenbeitr\u00e4ge die durch die Teilnahme an anderen Vereinsveranstaltungen entstehen, aufgerech-net werden. Eine Barabl\u00f6sung ist nicht m\u00f6glich. Die Ber\u00fccksichtigung der Gutschrift ist von den Vereins-mitgliedern selbst\u00e4ndig wahrzunehmen. Die Weitergabe einer Gutschrift an andere Vereinsmitglieder ist zul\u00e4ssig. Scheidet ein Vereinsmitglied vor Ablauf des Jahres aus, so verf\u00e4llt die Gutschrift, soweit sie nicht an ein anderes Vereinsmitglied abgetreten wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollte eine Veranstaltung durch den Berg- und Wassersportverein abgesagt werden, so werden alle geleis-teten Zahlungen zu 100 % zur\u00fcckbezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Tourenvorbesprechung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir versuchen unsere Touren so genau wie m\u00f6glich und mit exakt definierten Schwierigkeitsangaben zu beschreiben. Mit wenigen Ausnahmen verzichten wir daher auf eine Vorbesprechung. Auf Wunsch ein-zelner Teilnehmer:innen ist jedoch jederzeit eine Vorbesprechung m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Fahrtkosten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fahrtkosten sind, wenn nicht ausdr\u00fccklich angef\u00fchrt, nicht im Unkostenbeitrag enthalten. Bei den meisten Veranstaltungen versuchen wir Fahrgemeinschaften zu bilden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Versicherung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jede Tourenteilnehmerin \/ jeder Tourenteilnehmer muss \u00fcber eine Bergungs- und R\u00fcckholversicherung verf\u00fcgen. Als sehr kleiner Verein k\u00f6nnen wir keine Bergungs- und R\u00fcckholversicherung anbieten. Bei unseren Veranstaltungen sind Alpenvereinsmitglieder mit dem Alpenverein\u2013weltweit\u2013Service versichert. Voraussetzung f\u00fcr den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Bezahlung des Jahresmitgliedsbeitrages an den Alpenverein. Einen \u00e4hnlichen Versicherungsschutz genie\u00dfen auch f\u00f6rdernde Mitglieder der Bergrettung und Mitglieder der Naturfreunde. Die Geltendmachung der Bergungskosten bei der Versicherung muss von der jeweils verunfallten Person selbst durchgef\u00fchrt werden. Gerne sind wir dabei jedoch behilflich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ausschluss von Regressforderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird eine Bergung erforderlich (\u00fcber die Alarmierung von Rettungskr\u00e4ften entscheidet ausschlie\u00dflich der verantwortliche Tourenf\u00fchrer) so k\u00f6nnen f\u00fcr anfallende Bergungskosten, die nicht durch eine Versiche-rung gedeckt sind oder die bei der Versicherung nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, weder an den Tourenf\u00fchrer noch an den Berg- und Wassersportverein, Regressanspr\u00fcche gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Risiko im Berg-, Wildwasser- und Radsport<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die angef\u00fchrten sportlichen Aktivit\u00e4ten beinhalten immer Risiken. Der Berg- und Wassersportverein und seine Tourenf\u00fchrer:innen versuchen die Risiken so gering wie m\u00f6glich zu halten. Ein gewisses Ma\u00df an Eigenverantwortung ist allerdings auch von den Tourenteilnehmern:innen zu tragen. Dies betrifft insbe-sondere eine zeitgem\u00e4\u00dfe, aktuellen Normen entsprechende, Ausr\u00fcstung und die Beherrschung der ange-f\u00fchrten Schwierikeiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ausschluss von der Teilnahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unsere Tourenf\u00fchrer:innen sind berechtigt Teilnehmer:innen auszuschlie\u00dfen, wenn sie<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>nicht zeitgem\u00e4\u00df, nicht normgerecht oder nur unvollst\u00e4ndig ausger\u00fcstet sind,<\/li><li>nicht in der Lage sind ihre Ausr\u00fcstung im zu erwartenden Ausma\u00df selbst\u00e4ndig zu handhaben,<\/li><li>die erforderlichen F\u00e4higkeiten und Kenntnisse f\u00fcr eine gefahrlose Fortsetzung der Tour nicht mitbringen,<\/li><li>durch ihr Verhalten sich selbst oder andere Teilnehmer:innen gef\u00e4hrden,<\/li><li>nicht in der Lage sind sich in eine gef\u00fchrte Gruppe in kameradschaftlicher und r\u00fccksichtsvoller Weise einzugliedern.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sind Tourenf\u00fchrer:innen verpflichtet, sich vor Antritt einer Tour von der Ausr\u00fcstung, die jede Tourenteilnehmerin \/ jeder Teilnehmer mitf\u00fchrt, zu \u00fcberzeugen. Verweigert eine Teilnehmerin \/ein Teilnehmer diese Kontrolle ist er f\u00fcr diese Tour automatisch ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Fall eines Ausschlusses haben ausgeschlossene Teilnehmer:innen die Kosten f\u00fcr eine Heimreise selbst zu tragen. Im Fall eines Ausschlusses werden Unkostenbeitr\u00e4ge und\/oder sonstige bezahlte Geb\u00fchren, auch im aliquoten Anteil, nicht erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Abbruch einer Tour<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00c4nderungen oder Abweichungen vom ausgeschriebenen Programmablauf w\u00e4hrend der Tour sind auf-grund des Charakters unserer Veranstaltung jederzeit m\u00f6glich. Insbesondere Ver\u00e4nderungen der lokalen Verh\u00e4ltnisse und witterungsbedingte Einfl\u00fcsse f\u00fchren dazu, dass der angegebene Tourenverlauf nicht garantiert werden kann. Die Tourenbeschreibungen stellen daher nur den geplanten Verlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Die Entscheidung vor Ort trifft immer die Tourenf\u00fchrerin \/ der Tourenf\u00fchrenf\u00fchrer!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.bergundwasser.at\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/Teilnahmebedingungen_2023.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Teilnahmebedingungen als PDF downloaden und\/oder ausdrucken.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Berg- und Wassersportverein Tirol bietet seinen Mitgliedern die M\u00f6glichkeit zur Teilnahme an ausge-w\u00e4hlten Touren und Kursen. Im Interesse der Sicherheit der Teilnehmer:innen werden alle Touren von Tourenf\u00fchrer:innen mit fachlicher Qualifikation (staatl. gepr\u00fcfte Instruktoren, Bergwanderf\u00fchrer, \u00dcbungsleiter) durchgef\u00fchrt. 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